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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Karlsruhe e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

Anmeldungen können nur online (bez-karlsruhe.dlrg.de) entgegengenommen werden und setzen ein SEPA-Lastschriftmandat voraus. Die Anmeldung ist ein verbindliches Vertragsangebot. Vertragsschließender ist der/die Teilnehmende. Erfolgt die Anmeldung des/der Teilnehmenden durch einen Dritten, so ist der anmeldende Dritte Vertragsschließender. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.

Minderjährige Teilnehmende haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.

Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Ist der Lehrgang bereits ausgebucht wird der/die Anmeldende automatisch auf eine Warteliste gesetzt. Erhält der/die Anmeldende trotz Warteliste keinen Platz beim gewünschten Lehrgang, werden die Teilnahmegebühren nicht abgebucht.

 

2. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr wird im Regelfall nach dem Anmeldeschluss aber noch vor dem Veranstaltungstermin vom angegebenen Konto eingezogen. Zahlt die entsendete Gliederung die Teilnahmegebühr kann dies bei der Anmeldung unter „Kostenübernahme durch DLRG-Gliederung“ angegeben werden. Die entsendende Gliederung muss die Abbuchung autorisieren. Ist dies nicht der Fall oder wird die Bezahlung durch die Gliederung abgelehnt, muss der/die Teilnehmende die Kosten selbst übernehmen - ansonsten ist keine Teilnahme möglich.

Sollte das Konto keine Deckung aufweisen oder aus anderen Gründen eine kostenpflichtige Rücklastschrift erfolgen, werden die Kosten an den/die Kontoinhaber/in weiterbelastet.

 

3. Leistungen

Die angegebenen Gebühren beinhalten bei Lehrgängen, die länger als einen halben Tag gehen immer Verpflegung.

Bei mehrtägigen Lehrgängen kann bei einigen Lehrgängen eine Übernachtung mitgebucht werden. Dies geht ggf. aus der Lehrgangsbeschreibung und der Teilnahmegebühr eindeutig hervor.

 

4. Ab- und Anreise

Reisekosten können nicht übernommen werden, außer dies ist bei einzelnen Veranstaltungen explizit anders angegeben; ansonsten können DLRG-Mitglieder entsprechende Anfragen an ihre entsendende Gliederung richten. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Verantwortung.

 

5. Rücktritt von der Anmeldung

Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden.

Bei Stornierung der Anmeldung nach dem jeweiligen Anmeldeschluss wird eine Mindeststornogebühr in Höhe von 50 € oder der tatsächliche Teilnahmebeitrag fällig, sollte dieser höher sein. Dies gilt ebenso für kostenfreie bzw. bezuschusste Lehrgangsangebote.

Erfolgt die Absage später als eine Woche vor der Veranstaltung oder erscheint der/die Teilnehmende nicht oder nur teilweise, können nicht vermeidbare Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden (z. B. Stornokosten in Tagungszentren). Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes können die Teilnahmegebühren erlassen werden.

 

6. Änderungen / Absagen von Lehrgängen

Obwohl wir bemüht sind, es zu vermeiden, kann es vorkommen, dass Lehrgänge abgesagt, Termine geändert oder Lehrgangsorte verlegt werden müssen. Im Falle einer kompletten Absage einer Veranstaltung werden bereits abgebuchte Teilnahmegebühren automatisch in voller Höhe zurückerstattet. Bei Termin- oder Ortsänderungen bleibt die Buchung bestehen, jedoch ist eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung möglich.

 

7. Lehrgangsvoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der genannten Voraussetzungen gebunden. Erforderliche Nachweise darüber sind zum Lehrgangsbeginn im Original mitzubringen und vorzuzeigen.

Sollten die Lehrgangsvoraussetzungen nicht nachgewiesen sein, kann die Teilnahme verwehrt werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall wie unter Punkt 5 „Rücktritt von der Anmeldung“ beschrieben – trotzdem fällig.

Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Mitglieder des DLRG Bezirk Karlsruhe. Die Teilnahme anderer Personen ist bei einigen Lehrgängen möglich und wird im Einzelfall geklärt. In der Regel ist dies in der Lehrgangsanmeldung angegeben.

Mitglieder des DLRG Bezirk Karlsruhe werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt. Die Vergabe der Plätze erfolgt ansonsten in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

 

8. Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass Bilder, die während Veranstaltungen oder Lehrgängen gemacht werden, in Lehrgangsheften, Publikationen und auf der Homepage verwendet werden können. Der/die Teilnehmende ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bei Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat.

 

9. Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen des DLRG Bezirk Karlsruhe e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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